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BER nicht genehmigungswidrig zum Drehkreuz entwickeln!

03.07.2015 | BER

Antrag im Landtag soll Bestrebungen beenden, den BER genehmigungswidrig zum Luftdrehkreuz auszubauen 

Dass der Standort Schönefeld ungeeignet ist, um dort einen Flughafen zu bauen, der größer als ein mittelgroßer Flughafen ist, war von Anfang an klar. Insbesondere das Raumordnungsverfahren von 1992 bis 1994 hat dies deutlich ausgewiesen. Gleichwohl ging es damals um vier Start- und Landebahnen und um eine Passagierkapazität von 40 bis 60 Mio. Passagieren.

Fakt ist, dass im Planfeststellungsbeschluss steht, dass der Flughafenstandort Schönefeld als mittelgroßer Regionalflughafen genehmigt wurde und keine Genehmigung für ein Drehkreuz vorliegt. Genau diese Frage wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt und es wurde dort bestätigt, dass der BER keine Drehkreuz-Funktion erfüllen wird.

BER

Nunmehr versuchen fast alle Beteiligten in Berlin, aber auch in Brandenburg, aus dem BER als mittelgroßen Regionalflughafen ein Drehkreuz zu entwickeln. Diese „Umwidmung“ des BER von einem mittelgroßen Regionalflughafen für Berlin und Brandenburg in ein Internationales Drehkreuz bringt massive Veränderungen in der Gesamtstruktur des Flughafens und des Umfeldes mit sich.

Entweder es bleibt dabei, was für den Standort Schönefeld im Planfeststellungbeschluss festgelegt worden ist: „Der BER ist und wird kein Drehkreuz.“ Oder die Landesregierung Brandenburg muss so ehrlich sein und sich zur Drehkreuzfunktion des BER bekennen.

Antrag : Kein Drehkreuz BER

Der BER soll größer werden – Artikel der Berliner Zeitung vom 01.07.2015

BER wird als internationales Drehkreuz weniger wichtig sein – Artikel im Tagesspiegel vom 14.06.2015

„LUFTKREUZ“ – Der BER hat nur das Zeug zum Regionalflughafen – Artikel in „Die Welt“ vom der 02.01.2015

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