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„Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“: Anträge auf vorzeitige Beendigung des Volksbegehrens sind gestellt

29.12.2017 | Kreisgebietsreform

Die Initiatoren und Stellvertreter der Volksinitiative/des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ haben bei der Landtagspräsidentin und dem Landesabstimmungsleiter die vorzeitige Beendigung des laufenden Volksbegehrens zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt.

Der Landtag hat durch die Beschlüsse Drucksache Nr. 6/6611 am 18.05.2017 und DS 6/7616 am 15.11.2017 die inhaltlichen Forderungen des Volksbegehrens vollständig anerkannt und das Leitbild zur Verwaltungsreform (DS 6/4528-B) formell aufgehoben. Damit hat das Volksbegehren das gesteckte Ziel erreicht. Die Initiatoren und ihre Stellvertreter erklären hiermit das Anliegen des Volksbegehrens für erledigt.

Der Landtag und die Landesregierung stehen nun in der Verantwortung, den Worten und Beschlüssen die entsprechenden Taten folgen zu lassen, um das Vertrauen in diese zu rechtfertigen. Die Gelegenheit dazu ist durch beabsichtigte Gespräche sowohl mit den Vertretern des Volksbegehrens als auch der kommunalen Spitzenverbände gegeben. Darin wird deutlich werden, inwieweit der Landtag und die Landesregierung an der Erarbeitung eines neuen kommunalen Konsenses zur Gestaltung der Daseinsvorsorge, der Neugestaltung der Subsidiarität und des Miteinanders aller Verwaltungsebenen zum Wohle aller Brandenburger ernsthaft interessiert sind.

Die Vertreter des Volksbegehrens und der Verein „Bürgernahes Brandenburg e.V.“ werden diesen Prozess ab Januar 2018 durch Workshops mit namhaften Experten unterstützen und auf diesem Wege Handlungsoptionen für die Entwicklung der Verwaltung im Lande anbieten.

Namens und im Auftrag der Initiatoren/Stellvertreter der Volksinitiative/des Volksbegehrens
Hans Lange

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