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Wer hat Anspruch auf Schallschutz?

21.07.2015 | BER

Ergebnisse der Kleinen Anfragen zusammengefasst – Wer hat für welche Räume Anspruch auf Schallschutz?

In den vergangenen Wochen, Monaten und Jahren hat die Flughafengesellschaft FBB immer wieder bestritten, dass bestimmte Bürgerinnen und Bürger in den Flughafenanrainergemeinden Anrecht auf Schallschutz in bestimmten Sachfragen haben.
Christoph SchulzeNach der Landtagswahl am 14.09.2014 habe ich mich im Namen von Bürgerinnen und Bürgern, die konkret mit diesem Anliegen auf mich zukamen, gekümmert und diesbezüglich verbindliche Antworten der Landesregierung eingeholt, wobei überraschende Erkenntnisse zutage kamen, wem mittlerweile nun doch Schallschutz zusteht, auch wenn die Flughafengesellschaft das immer bestritten hat.

Schallschutz steht zu:

1. Allen, die einen medizinischen Beruf im Tagschutzgebiet ausüben, d.h. allen Arztpraxen, allen Zahnarztpraxen, allen Physiotherapeuten, allen Psychotherapeuten und sonstigen medizinischen Berufen, sofern sie eben zu den medizinischen Berufen zu zählen sind. Im Tagschutzgebiet haben sie Anspruch auf vollständigen Schallschutz für die gesamte Arztpraxis und dem gesamten dazugehörigen Teil. (Drucksache 6/698).

2. Auch Bürgerinnen und Bürger, die einen Wintergarten haben, haben Anrecht auf Schallschutz. Auch das ist ja jahrelang von der Flughafengesellschaft letztendlich bis zum heutigen Tag immer wieder bestritten worden. Die Landesregierung hat auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/471) mitgeteilt, dass Bürgerinnen und Bürger, die einen Wintergarten haben, der bauordnungsrechtlich als Wohnraum genehmigt ist, Anrecht auf kompletten Schallschutz haben. Natürlich gibt es auch Bürgerinnen und Bürger, die einen Wintergarten ohne Baugenehmigung haben, aber, wie es heute so ist, kann man sich natürlich jeden „Schwarz“-Bau im Nachhinein durch ein Baugenehmigungsverfahren genehmigen lassen, so denn die Rahmenbedingungen, d.h. die Statik, Wärmeschutz und sonstige Rahmenbedingungen für einen Wohnraum ausreichend sind. Wenn Bürgerinnen und Bürger dazu Fragen haben, können Sie sich vertrauensvoll an das Bürgerbüro des Landtagsabgeordneten Christoph Schulze wenden.

3. Weiterhin hat die Landesregierung mitgeteilt, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Ferien- oder Einliegerwohnungen haben, vollständigen Anspruch auf Schallschutz im Tagschutzgebiet haben. Die Schallschutzfrage im Nachtschutzgebiet muss noch geklärt werden. (Drucksache 6/888)

4. In den vergangenen Wochen und Monaten, insbesondere im Zusammenhang mit der Eröffnung der Südbahn zum 02.05.2015, sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Blankenfelde-Mahlow und Dahlewitz im Bürgerbüro gewesen und haben nachgefragt, wie es denn mit ihren gewerblich genutzten Räumen im Hinblick auf Schallschutz aussieht. Darauf hat die Landesregierung mitgeteilt, dass alle, die ein nicht lärmintensives Gewerbe ausüben wie Friseure, Ingenieurbüros, Buchläden, Feinkostgeschäfte etc. und alles, was gewerblich genutzter Raum ist, in dem nicht ein Eigenlärm produziert wird (etwa Betrieb einer Kreissäge), Anrecht auf kompletten Schallschutz haben. Auch hier hat die Flughafengesellschaft ihren Bürgern, die für ihre gewerblich genutzten Räume Schallschutz beantragt haben, diesen abgelehnt. Auch hier ist die Sach- und Rechtslage klar. Jeder hat Anspruch auf Schallschutz, sofern sein eigenes Gewerbe nicht selbst erheblichen Lärm verursacht, was auch keinen Sinn machen würde. (Drucksache 6/699)

Ich möchte Sie bitten, diese Situation zur Kenntnis zu nehmen. Sollten Sie davon betroffen sein, nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, denn es steht Ihnen zu. Und wir wären Ihnen auch zu Dank verbunden, wenn Sie diese Informationen an Dritte weiterleiten, denn es gibt immer noch viele Bürgerinnen und Bürger und Gewerbetreibende etc., die nichts von ihren Rechten wissen und von der Flughafengesellschaft hingehalten werden und deren berechtigte Ansprüche negiert werden.

In der Hoffnung, dass nunmehr alle ihre Rechtsansprüche auf Schallschutz geltend machen können, habe ich Ihnen auch die entsprechenden Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen beigelegt, so dass Sie diese zur Verstärkung Ihrer Argumentation benutzen können. Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage ist eine regierungsamtliche Antwort, die rechtlich verbindlich ist.

In der Hoffnung, Ihnen damit geholfen zu haben,

Ihr Landtagsabgeordneter Christoph Schulze, BVB /FREIE WÄHLER

Antwort: Schallschutz für Gewerbetreibende in betrieblich genutzten Räumen

Antwort: Schallschutz Ferienwohnungen

Antwort: Legaldefinition Wohnraum

Antwort: Schallschutz für Arztpraxen im Umfeld des Flughafens BER

 

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