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Altanschließer

Die Altanschließerproblematik betrifft viele Hausbesitzer, die vor dem 3. Oktober 1990 an das öffentliche Netz der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung angeschlossen waren. Sie wurden nach der Wende mit „Anschlussbeiträgen“ zur Kasse gebeten, obwohl schon seit langer Zeit ein Anschluss bestand. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung dieser „Altanschließerbeiträge“ war folglich fehlerhaft. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bestätigt. Doch selbst nach dem Urteil versuchten Abwasserzweckverbände, angehalten von der Landesregierung, die Altanschließer mit immer neuen „kreativen Rechtsauslegungen“ illegal zur Kasse zur Bitten. Etwa durch selektiv höhere Gebühren (Gesplittete Gebühren). Stets mussten erst Gerichte dem Treiben ein Ende setzen. Doch viele Bürger hatten sich einschüchtern lassen und ohne Widerspruch gezahlt. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung Verantwortung übernimmt und die Zweckverbände finanziell entsprechend ausstattet, um die unrechtmäßig erhobenen Beiträge zurückzuerstatten. Daher fordern wir:

  • Lückenlose Rückzahlung aller rechtswidrig erhobenen Beiträge.
  • Gestaltung von zukünftigen Modellen, die dem tatsächlichen Nutzen der Bürger entsprechen.
  • Wahrung des sozialen Friedens durch Abgabengerechtigkeit.
  • Ende der Vollstreckung noch nicht gezahlter Beiträge.

Wir stehen an der Seite der Betroffenen und kämpfen für Gerechtigkeit.

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